EDI
EDI
100,00€
Supplier Portal Onventis Login
oder direkt zur Login-Seite
Für die Einrichtung von EDI-Schnittstellen zur Auftragsautomatisierung mit Ihrem Onventis Kunden benötigen wir Ihre verbindliche Beauftragung. Bitte senden Sie uns Ihren Auftrag zu den gewünschten Services auf Basis der nachfolgenden Angaben.
Für den automatisierten Belegdatenaustausch zwischen Ihrem ERP-System und dem Onventis E-Procurement-System Ihres Kunden bieten wir folgende Belegtypen an: Bestellung, Bestelländerung, Auftragsbestätigung, Lieferschein und Rechnung. Belege werden standardmäßig im openTRANS-Format übertragen. Bei allen anderen unterstützten Datenformaten fallen zusätzliche Konvertierungskosten pro Belegtyp an. Weitere unterstützte Formate sind Edifact, xCBL cXML SAP IDoc und CSV. Als Übertragungsprotokolle werden FTP, http/s und SMTP unterstützt. Neben den Einrichtungs- und gegebenenfalls Konvertierungskosten fallen für die Bereitstellung von EDI-Schnittstellen zur Übertragung von Belegen wiederkehrende Nutzungsgebühren je Belegtyp und Format an.
Vertragsbedingungen
Bei wiederkehrenden Nutzungsgebühren für EDI-Schnittstellen handelt es sich um die Bereitstellung von Nutzungsrechten, für die folgende besondere Vertragsbedingungen gelten:
- Ihrem Unternehmen wird für die Laufzeit des Vertrages ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Onventis Cloud im Rahmen des vereinbarten Leistungs- und Nutzungsumfanges eingeräumt.
- Wir betreiben nach erfolgreicher Implementierung die digitale EDI-Schnittstelle zwischen dem ERP-System Ihres Unternehmens und dem Onventis-System Ihres Kunden und gewähren Zugang zur Onventis-Plattform, um diese bestimmungsgemäß zu nutzen.
- Die gesamte Vergütung ist jeweils zu Beginn der Vertragslaufzeit, 14 Tage nach Rechnungseingang, zur Zahlung fällig.
- Der Vertrag wird mit Auftragserteilung wirksam und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Der Vertrag wird für die Dauer von einem Jahr abgeschlossen (“Vertragslaufzeit”). Er verlängert sich um jeweils weitere 12 Monate, sofern er nicht drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit von einer Vertragspartei schriftlich gekündigt wird.